Amtstafel 2006


Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung

Hatting, am 16.08.2006

 

Zahl : 165/2006

Betr .: Bauverhandlung – Lindenthaler & Huter

 

Mit Eingabe vom 9. August 2006 haben die Bauwerber Lindenthaler Armin & Huter Gabi, beide wh. in Hatting, Kimmelsbach 7, um die Erteilung der baubehördlichen Genehmigung für die Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses u. die Errichtung eines Carports auf Gp. 1469 KG Hatting angesucht. Hierüber wird im Sinne des § 24 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2001 (LGBl. Nr. 94/2001) und der §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG 1950) die mündliche Verhandlung für

 

Dienstag, 29. August 2006, um 14:00 Uhr

an Ort und Stelle angeordnet.

 

Sie werden eingeladen, als Partei zur Verhandlung persönlich zu erscheinen oder einen mit der Sachlage vertrauten und schriftlich bevollmächtigten eigenberechtigten Vertreter zu entsenden. Der Bauwerber wird aufgefordert, vor der Verhandlung die genaue Lage des zu erbauenden Objektes sowie die Grundgrenzen erkenntlich zu machen. Wir weisen darauf hin, dass die Verhandlung durch persönliche Verständigung der uns bekannten Beteiligten am Verfahren und durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht wurde. Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekannt geben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren und dem Parteienantrag, dem Vorhaben oder der Maßnahme, die den Gegenstand der Verhandlung bilden, als zustimmend ansehen. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den vorstehenden Bestimmungen nach § 42 AVG nicht berücksichtigt werden. Versäumt derjenige, über dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, die Verhandlung, so kann sie entweder in seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden. Die für das Verfahren eingereichten Pläne und sonstigen Behelfe liegen bis zum Tage vor der örtlichen Verhandlung beim Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf. Gegen diesen Ladungsbescheid ist nach § 19 Abs. 4 AVG kein Rechtsmittel zulässig.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Diese Verständigung ergeht an :

  • öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag an die Gemeindeamtstafel
  • Lindenthaler Armin & Huter Gabi, Kimmelsbach 7, 6402 Hatting
  • Lindenthaler Erwin & Brigitte, Kimmelsbach 7, 6402 Hatting
  • Architekt Dipl. Ing. Gottfried Holzer, Unterauweg 6a, 6402 Hatting
  • Krug Manfred, Salzstraße 16, 6402 Hatting
  • Haider Karl, Kimmelsbach 9, 6402 Hatting
  • Unterlercher Karl-Heinz, Kimmelsbach 9, 6402 Hatting
  • Unterlercher Bernadette, Kimmelsbach 9a, 6402 Hatting
  • DI Knofler Jörg & Karin, Kimmelsbach 12, 6402 Hatting
  • Wild Edith, Dorfstraße 23, 6142 Mieders
  • Seidl-Brodmann Margot, Kimmelsbach 8, 6402 Hatting
  • DI Brötz Bernhard, Oberdorfstraße 5, 6402 Hatting
  • Schmidhofer Heinrich & Maria, Kimmelsbach 5, 6402 Hatting
  • Gasser Norbert & Magdalena, Kimmelsbach 5a, 6402 Hatting
  • TIWAG-Netz AG, Netzanschluss, Salurner Straße 15/II, 6020 Innsbruck (inkl. Lageplan)
  • die Gemeinde

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