Amtstafel 2006


Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung

Hatting, am 16.08.2006

 

Zahl : 164/2006

Betr .: Bauverhandlung – Dr. Stibernitz Waltraud

 

Mit Eingabe vom 27. Juli 2006 hat die Bauwerberin Dr. Stibernitz Waltraud, wh. in Hatting, Oberdorfstraße 22, um die Erteilung der baubehördlichen Genehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses mit Ordination und einem Carport auf Gp. 1755 KG Hatting angesucht. Hierüber wird im Sinne des § 24 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2001 (LGBl. Nr. 94/2001) und der §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG 1950) die mündliche Verhandlung für

 

Montag, 28. August 2006, um 16:00 Uhr

an Ort und Stelle angeordnet.

 

Sie werden eingeladen, als Partei zur Verhandlung persönlich zu erscheinen oder einen mit der Sachlage vertrauten und schriftlich bevollmächtigten eigenberechtigten Vertreter zu entsenden. Der Bauwerber wird aufgefordert, vor der Verhandlung die genaue Lage des zu erbauenden Objektes sowie die Grundgrenzen erkenntlich zu machen. Wir weisen darauf hin, dass die Verhandlung durch persönliche Verständigung der uns bekannten Beteiligten am Verfahren und durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht wurde. Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekannt geben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren und dem Parteienantrag, dem Vorhaben oder der Maßnahme, die den Gegenstand der Verhandlung bilden, als zustimmend ansehen. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den vorstehenden Bestimmungen nach § 42 AVG nicht berücksichtigt werden. Versäumt derjenige, über dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, die Verhandlung, so kann sie entweder in seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden. Die für das Verfahren eingereichten Pläne und sonstigen Behelfe liegen bis zum Tage vor der örtlichen Verhandlung beim Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf. Gegen diesen Ladungsbescheid ist nach § 19 Abs. 4 AVG kein Rechtsmittel zulässig.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Diese Verständigung ergeht an :

  • öffentliche Be kanntmachung durch Anschlag an die Gemeindeamtstafel
  • Dr. Stibernitz Waltraud, Oberdorfstraße 22, 6402 Hatting
  • Baumeister Ing. Josef Fritz GmbH & Co.KG, 6406 Oberhofen
  • Wild Matthias & Lang Sabrina, Bahnstraße 2, 6402 Hatting
  • Krupic ka Helena, Innstraße 6, 6402 Hatting
  • Feichter Ingeborg, Innstraße 8, 6402 Hatting
  • Nelem Ronald & Inge, Innstraße 13, 6402 Hatting
  • Neubauer Johannes, Innstraße 13, 6402 Hatting
  • Spicher Sophie, Gaisauweg 17, 6402 Hatting
  • Partner Johann & Cäcilia, Gaisauweg 16, 6402 Hatting
  • Huber Siegfried & Simone, Gaisauweg 14, 6402 Hatting
  • Tschugmell Agens, An der Furt 14, 6020 Innsbruck
  • TIWAG-Netz AG, Netzanschluss, Salurner Straße 15/II, 6020 Innsbruck (inkl. Lageplan)
  • die Gemeinde

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