Amtstafel 2006
Kundmachung
Widmung und Entwidmung gem. Tiroler Straßengesetz
Hatting, am 26.07.2006
Gemäß § 13 des Tiroler Straßengesetzes hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.7.2006 einstimmig beschlossen, dass
dies gemäß Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Hermann Floriani aus 6430 Ötztal-Bahnhof vom 26.05.2006, GZ.: 2934A.
Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist beim Gemeindeamt Hatting schriftliche Aufsichtsbeschwerde erheben.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
Angeschlagen am: 26.07.2006 Abgenommen am: 10.08.2006 |
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