Amtstafel 2006


Kundmachung

Widmung und Entwidmung gem. Tiroler Straßengesetz

 

Hatting, am 26.07.2006

 

Gemäß § 13 des Tiroler Straßengesetzes hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.7.2006 einstimmig beschlossen, dass

  • die Teilfläche 2 von 121m² aus Gst.Nr. 1578/1 KG Hatting in das öffentliche Gut gewidmet wird (In kamerierung),

dies gemäß Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Hermann Floriani aus 6430 Ötztal-Bahnhof vom 26.05.2006, GZ.: 2934A.

 

Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist beim Gemeindeamt Hatting schriftliche Aufsichtsbeschwerde erheben.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am: 26.07.2006

Abgenommen am: 10.08.2006


Hinweis: Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr. Aus den Inhalten dieses Internet-Aushangs erwächst keine Rechtskraft.

Zurück Gemeinde Start, Home