Amtstafel 2006


Kundmachung

Hatting, am 26.07.2006

 

Gemäß der §§ 13 und 15 des Tiroler Straßengesetzes hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.7.2006 einstimmig beschlossen, dass

  • die Teilfläche 11 von 141m² aus Gst.Nr. 1385/1 KG Hatting entwidmet wird (Ex kamerierung) und
  • die Teilfläche 2 von 29m² aus Gst.Nr. 1339 KG Hatting in das öffentliche Gut gewidmet wird (In kamerierung),

dies jeweils gemäß Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Hermann Floriani aus 6430 Ötztal-Bahnhof vom 04.04.1995 bzw. vom 28.04.2005 (→ Neuausfertigung), GZ.: 1160/95.

 

Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist beim Gemeindeamt Hatting schriftliche Aufsichtsbeschwerde erheben.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am: 26.07.2006

Abgenommen am: 10.08.2006


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