Amtstafel 2006


Kundmachung - Flächenwidmungsplanänderung

Hatting, am 03.07.2006

 

Zahl :

031-2

Betreff :

Flächenwidmungsplanänderung

im Bereich der Gp. 1585 KG Hatting

 

Es wird gemäß § 68 Abs. 1 i.V.m. § 67 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 -TROG 2006, LGBl. Nr. 27, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 15.03.2006 unter Pkt. 3 der Tagesordnung folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting gemäß § 68 Abs. 1 i.V.m. § 64 Abs. 5 TROG 2006 beschlossen hat:

 

Umwidmung im Bereich des Gst. 1585, KG Hatting, von Freiland in Wohngebiet gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006

 

Diesem Beschluss wurde mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 12.06.2006, Zl. Ve1-2-318/44-2, gemäß § 107 Abs. 4 TROG 2006 i.V.m. § 68 Abs. 1 und § 66 Abs. 4 TROG 2006 die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt. Die Änderung des Flächenwidmungsplans tritt gemäß § 68 Abs. 1 i.V.m. § 67 Abs. 1 TROG 2006 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

03.07.2006

Abgenommen am:

18.07.2006

 

 


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