Amtstafel 2006
Kundmachung - Flächenwidmungsplanänderung
Hatting, am 03.07.2006
Es wird gemäß § 68 Abs. 1 i.V.m. § 67 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 -TROG 2006, LGBl. Nr. 27, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 15.03.2006 unter Pkt. 3 der Tagesordnung folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting gemäß § 68 Abs. 1 i.V.m. § 64 Abs. 5 TROG 2006 beschlossen hat:
Umwidmung im Bereich des Gst. 1585, KG Hatting, von Freiland in Wohngebiet gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006
Diesem Beschluss wurde mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 12.06.2006, Zl. Ve1-2-318/44-2, gemäß § 107 Abs. 4 TROG 2006 i.V.m. § 68 Abs. 1 und § 66 Abs. 4 TROG 2006 die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt. Die Änderung des Flächenwidmungsplans tritt gemäß § 68 Abs. 1 i.V.m. § 67 Abs. 1 TROG 2006 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
|
Hinweis: Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr. Aus den Inhalten dieses Internet-Aushangs erwächst keine Rechtskraft.
Zurück | Gemeinde | Start, Home |