Amtstafel 2006
Kundmachung
Hatting, am 24.07.2006
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.07.2006 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass ab sofort in den ergänzenden Bebauungspläne die Höchstdichten wie folgt festgelegt werden müssen:
Diese Höchstdichten gelten als Richtlinie für das Gemeindegebiet Hatting und sind in jedem ergänzenden Bebauungsplan zukünftig festzulegen. Die Gemeinde behält sich das Recht vor auch höhere Dichtewerte festzulegen, wenn ein Bauvorhaben ausschließlich im öffentlichen Interesse steht. Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist bei der Gemeinde schriftlich Aufsichtsbeschwerde erheben.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
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