Amtstafel 2006


Kundmachung

Hatting, am 24.07.2006

 

Zahl :

031/2006

Betreff :

Bebauungspläne - Festlegung von Höchstdichten

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.07.2006 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass ab sofort in den ergänzenden Bebauungspläne die Höchstdichten wie folgt festgelegt werden müssen:

  • Bebauung in zentraler Lage : Baumassendichte höchstens 2.60 mit Ausnahme einer bestehenden höheren Dichte auf dem Grundstück. 1-2 Bautiefen entlang der Salzstraße (Mairbachweg bis Wiesenweg) und der Bahnstraße (Dorfplatz bis Oberauweg) und Oberdorfstraße (Dorfplatz bis Kindergarten).
  • Bebauung außerhalb des Ortskerns bis zum Siedlungsrand : Baumassendichte höchstens 2.10 mit Ausnahme einer bestehenden höheren Dichte auf dem Grundstück. Ausgenommen sind bereits erlassene Bebauungspläne mit höheren Dichten (Oberauweg). Eine weitere Ausnahme bildet der Bereich Stegluß, in dem im örtlichen Raumordnungskonzept die Dichtezone 2 festgelegt ist.
  • Bebauung in dezentralen Bereichen : Baumassendichte höchstens 1.60 → in den Ortsteilen Hattingerberg und Schöftal.
  • Bebauung auf Sonderflächen : Dieser Bereich liegt außerhalb der Grundsätze für eine Wohnbebauung, die Höchstdichte kann individuell festgelegt werden.

Diese Höchstdichten gelten als Richtlinie für das Gemeindegebiet Hatting und sind in jedem ergänzenden Bebauungsplan zukünftig festzulegen. Die Gemeinde behält sich das Recht vor auch höhere Dichtewerte festzulegen, wenn ein Bauvorhaben ausschließlich im öffentlichen Interesse steht.

Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist bei der Gemeinde schriftlich Aufsichtsbeschwerde erheben.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

24.07.2006

Abgenommen am:

08.08.2006


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