Amtstafel 2006
Kundmachung
Hatting, am 03.04.2006
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15.03.2006 einstimmig (bei 1 Stimmenthaltung) gemäß § 68 Abs. 1 i.V.m. § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006, LGBl. Nr. 27 i.d.g.F., die Auflage und Erlassung der Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Gp. 1585 KG Hatting zur Gänze im Ausmaß von 550 m² von derzeit „Freiland“ in „Bauland / Wohngebiet“ beschlossen.
Diese Flächenwidmungsplanänderung liegt in der Zeit vom
03.04.2006 bis 02.05.2006
im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die im Gemeindegebiet eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
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