Amtstafel 2006


Wasserversorgungsanlage - Einhebung einer Erweiterungsgebühr

Hatting, am 10.04.2006

 

Kundmachung

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13. März 2006 unter Pkt. 2 der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

 

Die dringend erforderlichen Erweiterungsmaßnahmen für die Wasserversorgungsanlage im Dorf belaufen sich für heuer auf rd. € 350.000,-- und beinhalten Baubeginn und Fertigstellung des Tiefbrunnens und der Brunnenleitung mit diversen Einreichprojekten. Lt. Hofrat Dr. Praxmarer kann die Gemeinde mit € 200.000,-- an Bedarfszuweisungen rechnen, € 50.000,-- sind durch ein Wasserleitungsfondsdarlehen aufzunehmen und der Rest muss mit einer Erweiterungsgebühr finanziert werden.

Somit beschließt der Gemeinderat einstimmig die Einhebung einer Erweiterungsgebühr zur Finanzierung dieser wesentlichen Erweiterung der Wasserversorgungsanlage gemäß der Wasserleitungsgebührenordnung der Gemeinde Hatting.

 

Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist beim Gemeindeamt Hatting schriftliche Aufsichtsbeschwerde erheben.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am: 10.04.2006

Abgenommen am: 25.04.2006

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