Amtstafel 2006


Kundmachung - Haushaltsplan für das Jahr 2006 -

 

über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 01.03.2006 betreffend Festsetzung des vom 13.02.2006 bis 27.02.2006 öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Haushaltsplanes für das Jahr 2006.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

  • Den Haushaltsplan nach dem vom Bürgermeister Schöpf Friedrich vorgelegten Entwurf festzusetzen.
  • Die festzusetzenden Steuern bis auf Weiteres mit folgenden Hundertsätzen festzusetzen.
  • Die folgenden sonstigen Gemeindeabgaben bis auf Weiteres einzuheben.

Hebesätze der bis auf Weiteres festgesetzten Steuern (inkl. USt.) :

Grundsteuer A

500 v.H. des Messbetrages

Grundsteuer B

500 v.H. des Messbetrages

Kommunalsteuer

3 % der Bemessungsgrundlage (lt. Maßgabe des Finanzausgleichs-gesetzes1993 und des Kommunal- steuergesetzes 1993, BGBl. Nr. 819/1993)

Sätze der sonstigen in der Gemeinde bis auf Weiteres erhobenen Abgaben (inkl. USt.) :

 

Steuern, Gebühren, Beiträge

Gebühren u. Beiträge (alle inkl. 10 % USt.) :

Abgabenart

 

EURO

Müllgebühren

Grundgebühr:

1-Personen-Haushalt:

33,44 / Jahr

Jede weitere Person:

5,09 / Jahr

Gewerbebetriebe pro Betriebsstandort:

58,12 / Jahr

Entleerungsgebühr für Restmüll

120 Liter

2,55

240 Liter

5,10

660 Liter

10,90

800 Liter

12,72

1100 Liter

17,44

Bioabfallgebühr*:

1-Personen-Haushalt:

32,27 / Jahr

Jede weitere Person:

6,10 / Jahr

Diese Gebühr beinhaltet die Entleerung eines 120 l Behälters!

 

Entleerungsgebühr für jede weitere 120 Liter:

3,05

Sperrmüllgebühr:

3,63 / m³

Miete Müllbehälter 120 Liter

8,40 / Jahr

Miete Müllbehälter 240 Liter

11,20 / Jahr

Friedhofgebühren

Einmalige Grundgebühr:

Einzelgrab:

40,00

Doppelgrab:

80,00

Familiengrab:

80,00

Urnengrab:

80,00

Zusätzlich gelangt die von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Urnentafel zur Vorschreibung.

300,00

Jährlich lfd. Gebühr:

Einzelgrab:

7,00

Doppelgrab:

14,00

Familiengrab:

14,00

Urnengrab:

14,00

Einmalige Öffnungsgebühr:

 

Erdgräber:

150,00

Urnenbeisetzung im Erdgrab :

30,00

Benützungsgebühr für die Leichenhalle:

20,00

Hundesteuer

Pauschale:

50,00 / Hund

Erschließungskostenbeitr.

€ 4,07 pro m³ Baumasse x 70 % +
€ 4,07 pro m² Bauplatz x 150 %

Wassergebühren

Wasseranschlussgeb.gem. Satzung v. 21.3.1995 idgF :

1,12 / m³

Wasserbenützungsgeb. gem. Satzung v. 21.3.1995 idgF :

0,36 / m³

Zählermieten:

 

a) für 3 m³ Wasserzähler

6,79

b) für 7 m³ Wasserzähler

11,19

c) für 20 m³ Wasserzähler

15,99

d) für Großbereichszähler

27,98

Kanalgebühren

Kanalanschlussgeb. gem. Satzung v. 21.3.1995 idgF :

4,50 / m³

Kanalbenützungsgeb. gem. Satzung v. 21.3.1995 idgF :

1,76 / m³

Verwaltungsabg.

Lt. LGBl. 51/2001 i.d.g.F.

Grundsteuer A

500 % des Messbetrages

Grundsteuer B

500 % des Messbetrages

Kommunalsteuer

3 % d. Bemessungsgrundl.

Kindergarten

Monatsbeitrag:

23,00 / Kind

Jedes weitere Kind aus derselben Familie:

9,00

Leihgebühren

Kompressor mit Hammer:

13,00 / Std.

Kompressor ohne Hammer:

9,00 / Std.

Anbohrgerät:

24,00

 

Der Haushaltsplan 2006 wird wie folgt festgesetzt:

 

 

Einnahmen

Ausgaben

ORDENTLICHER HAUSHALT

€ 1.196.900,00

€ 1.363.200,00

AUSSERORDENTL. HAUSHALT

€ 136.500,00

€ 136.500,00

SUMME VORANSCHLAG

€ 1.333.400,00

€ 1.499.700,00

Wer sich durch diese Gemeinderatsbeschlüsse in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist beim Gemeindeamt Hatting schriftliche Aufsichtsbeschwerde erheben.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

02.03.2006

Abgenommen am:

17.03.2006

 


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