Amtstafel 2006
Kundmachung
Hatting, am 24.02.2006
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2005 eine Verordnung betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Teilbereich des Gst. 1549/22 KG Hatting beschlossen. Die Tiroler Landesregierung erteilt dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Hatting vom 20.12.2005 betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Teilbereich des Gst. 1549/22, KG Hatting (Umwidmung von derzeit Verkehrsfläche in Wohngebiet gem. § 38 Abs. 1 TROG 2001), gem. § 68 Abs. 1 iVm § 66 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 (TROG), LGBl. Nr. 93, idF LGBl. Nr. 35/2005 und der Kundmachung LGBl. Nr. 60/2005, die aufsichtsbehördliche Genehmigung.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
|
Hinweis: Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr. Aus den Inhalten dieses Internet-Aushangs erwächst keine Rechtskraft.
Zurück | Gemeinde | Start, Home |