Amtstafel 2006


Kundmachung

Hatting, am 24.02.2006

 

Zahl :

031-2/05 + Bauakt

Betreff :

Flächenwidmungsplanänderung

im Bereich der Gp. 1549/22 KG Hatting

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2005 eine Verordnung betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Teilbereich des Gst. 1549/22 KG Hatting beschlossen.

Die Tiroler Landesregierung erteilt dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Hatting vom 20.12.2005 betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Teilbereich des Gst. 1549/22, KG Hatting (Umwidmung von derzeit Verkehrsfläche in Wohngebiet gem. § 38 Abs. 1 TROG 2001), gem. § 68 Abs. 1 iVm § 66 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 (TROG), LGBl. Nr. 93, idF LGBl. Nr. 35/2005 und der Kundmachung LGBl. Nr. 60/2005, die aufsichtsbehördliche Genehmigung.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

27.02.2006

Abgenommen am:

14.03.2006


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