Amtstafel 2006


Widmung und Entwidmung gem. Tiroler Straßengesetz

Hatting, am 08.02.2006

 

Kundmachung

 

Gemäß der §§ 13 und 15 des Tiroler Straßengesetzes beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass

  • die Teilfläche 3 von 4m² aus Gst.Nr. 1385/1 entwidmet wird (Exkamerierung) und
  • die Teilflächen 4 von 42m², 5 von 18m² und 10 von 130m² aus Gst.Nr. 1339 in das öffentliche Gut gewidmet werden (Inkamerierung),

dies jeweils gemäß Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Hermann Floriani aus 6430 Ötztal-Bahnhof vom 04.04.1995 bzw. vom 28.04.2005 (→ Neuausfertigung), GZ.: 1160/95.

 

Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist beim Gemeindeamt Hatting schriftliche Aufsichtsbeschwerde erheben.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am: 08.02.2006

Abgenommen am: 23.02.2006


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