Amtstafel 2006
Widmung und Entwidmung gem. Tiroler Straßengesetz
Hatting, am 08.02.2006
Kundmachung
Gemäß der §§ 13 und 15 des Tiroler Straßengesetzes beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass
dies jeweils gemäß Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Hermann Floriani aus 6430 Ötztal-Bahnhof vom 04.04.1995 bzw. vom 28.04.2005 (→ Neuausfertigung), GZ.: 1160/95.
Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist beim Gemeindeamt Hatting schriftliche Aufsichtsbeschwerde erheben.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
Angeschlagen am: 08.02.2006 Abgenommen am: 23.02.2006 |
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