Amtstafel 2006


Festlegung eines Erschließungsbeitragssatzes

Hatting, am 08.02.2006

 

Kundmachung

 

Gemäß § 7 Abs. 2 und 3 des Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 22/1998 idF 82/2001, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 7. Februar 2006 einstimmig beschlossen, den Erschließungsbeitragssatz einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet in der Höhe von 5 v.H. des Erschließungskostenfaktors nach § 5 Abs. 2 VerkAufschlAbg festzulegen. Laut Verordnung der Landesregierung vom 13. November 2001, LGBl. Nr. 103/2001, wurde der Erschließungskostenfaktor für die Gemeinde Hatting mit € 81,39 festgelegt. Das ergibt einen örtlichen Einheitssatz zur Vorschreibung des Erschließungsbeitrages von dzt. € 4,07.

Weiters sieht der Gemeinderat von der Erhebung eines Gehsteigbeitrages ab.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle in dieser Angelegenheit gefassten Gemeinderatsbeschlüsse außer Kraft.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am: 08.02.2006

Abgenommen am: 23.02.2006


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