Amtstafel 2006
Volksbegehren „Österreich bleib frei!“
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren
Aufgrund der im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 28. Dezember 2005 veröffentlichten Entscheidung der Bundesministerin für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Österreich bleib frei!“ stattgegeben wurde, wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb des von der Bundesministerin für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrensgesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 90/2003 festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, dem 6. März 2006, bis (einschließlich) Montag, dem 13. März 2006, in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem den Familien- und Vornamen sowie das Geburtsdatum des (der) Stimmberechtigten zu enthalten. Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums (13. März 2006) das 18. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte. Die Eintragungslisten liegen während des Eintragungszeitraums im Gemeindeamt auf. Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Für den Bürgermeister: Valtiner Alfons e.h.
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