Amtstafel 2005


Informationsschreiben vom 20.07.2005

Bioabfallgebühren

Auf Grund der sehr großen Defizite im Gebührenhaushalt `Biomüllentsorgung´ ( 2003: - € 8.872,--; 2004: - € 10.053,--) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21.06.2005 einstimmig eine 20%ige Erhöhung aller Biogebühren ab der nächsten Gemeindevorschreibung (= 3. Quartal 2005) beschlossen.

 

Neue Bioabfallgebühren :

Staffelung nach Personen pro Jahr:

1-Personen-Haushalt

 

€ 32,27

(alle Gebühren inkl. USt.)

jede weitere Person

.……..… +

€ 6,1 0

 

 

 

 

Entleerungsgebühr für jede weitere 120 Liter

€ 3,0 5

 

Strauch- u. Staudenschnitte

Ab sofort werden Strauch- und Staudenschnitte nur mehr von Haushalten (→ keine gewerblichen Schnitte) bis maximal 2 m³ zum Preis von € 5,-- je m³ entgegengenommen. Mengen über 2 m³ müssen zukünftig selbst entsorgt werden (ev. Entsorgungsfirma in Zirl).

Verkehrssicherheit – Strauchschnitt

 

Im Sinne der Verkehrssicherheit werden die Grund- bzw. Gartenbesitzer aufgefordert, ihre in die öffentlichen Verkehrsflächen ragenden Sträucher und Bäume unverzüglich zurückzuschneiden. Die Gemeinde wird die Einhaltung kontrollieren.

Rasenmähen - Ruhezeiten

 

Unter Bedachtnahme der gesetzlich festgelegten Ruhezeiten ist das Rasenmähen im Ortsgebiet von Montag bis Samstag in der Mittagszeit zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr, und an Sonn- und Feiertagen gänzlich zu unterlassen.

Brunnen, Grund- u. Regenwasser

 

Rechtliche Klarstellung : Mechanisch betriebene Grundwasserbohrbrunnen sind - im Gegensatz zu den händisch betriebenen Brunnen - wasserrechtlich bewilligungspflichtig und obliegen der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (Umweltreferat). Die Einleitung von Grund- und Regenwasser in Hausinstallationen ist grundsätzlich verboten. Besteht trotzdem die Absicht diese Wässer im Haus zu verwenden, haben die dazu notwendigen Installationen so zu erfolgen, dass eine Berührung oder Vermischung mit dem Gemeindewasser auf keinen Fall zu Stande kommt. Außerdem muss zur Berechnung der anfallenden Kanalgebühren ein Kaltwasserzähler installiert werden. Die Gemeinde ist über beabsichtigte Fremdwassereinleitungen zu verständigen, wobei sie sich das Recht vorhält, jederzeit Kontrollen durchführen zu können.

 

Illegale Deponien

Leider ist festzustellen, dass hauptsächlich in Waldrandbereichen und auf den Inndammböschungen vor allem Biomüll wie Rasen-, Strauch- und Staudenschnitte (→ trotz Verbotstafeln!) immer wieder illegal entsorgt wird. Da diese Gebiete jeweils Eigentum der Gemeinde Hatting (Waldboden) bzw. des Landes Tirol (Inndamm) sind, eine solche Art der Müllbeseitigung gesetzeswidrig, nicht nachvollziehbar und unfair gegenüber den anständigen Bürgern und Bürgerinnen ist, werden die Gemeindearbeiter angewiesen vermehrt zu kontrollieren. Auf jeden Fall wird zukünftig bei begründetem Verdacht bei der Bezirksverwaltungsbehörde in Innsbruck Anzeige erstattet.

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.


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