Amtstafel 2005


Ergebnis der Forsttagsatzung für 2005  

Hatting, 18.01.2005


Forsttagsatzungskommission für die
Gemeinde Hatting

Betreff: Ergebnis der Forsttagsatzung für 2005 

Kundmachung

gemäß § 26 Tiroler Waldordnung, LGBl. Nr. 29/1979 

Die von der Forsttagsatzungskommission in ihrer Sitzung am 18.01.2005 verfasste Verhandlungsschrift samt Verzeichnis der bewilligten Holzbezüge und Weidenutzungen liegt zur allgemeinen Einsicht während der Amtsstunden im Gemeindeamt auf. Sie kann 2 Wochen ab Anschlag dieser Kundmachung eingesehen werden.

Entscheidungen (=Bescheide) der Forsttagsatzungskommission, mit denen Anträgen vollinhaltlich stattgegeben wurde, gelten gemäß § 26 der Tiroler Waldordnung mit Beginn der Auflage als zugestellt.

Entscheidungen (Bescheide) über sämtliche anderen Anträge, wie insbesondere Kürzungen bzw. Ablehnungen der eingebrachten Anträge, ergehen schriftlich. 

Die Rechtsmittelfrist beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit dem ersten Tag der Auflage, in Fällen der schriftlichen Bescheidausfertigung mit dem Tag der Bescheidzustellung. Berufungen sind bei der Bezirkshauptmannschaft in Innsbruck  einzubringen. 

Alle bewilligten Fällungen sind – soweit die Forsttagsatzungskommission nicht anderes beschlossen hat – vor der Schlägerung durch das zuständige Forst- bzw. Forstaufsichtsorgan auszuzeigen. 

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
Der Vorsitzende der Forsttagsatzungskommission: Dipl.Ing. Günther Brenner e.h.

 

Angeschlagen am:

25.01.2005

Abgenommen am:

09.02.2005


Hinweis: Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr. Aus den Inhalten dieses Aushangs erwächst keine Rechtskraft.

 

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