Amtstafel 2005


Kundmachung

Hatting, am 31.01.2005 

Zahl:

031-2/05 + Bauakt 

Betreff:

Flächenwidmungsplanänderung
im Bereich der Gp. 1518 KG Hatting

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 25. Jänner 2005 einstimmig gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 93 i.d.g.F., die Auflage und Erlassung der Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Gp. 1518 zum Teil im Ausmaß von ca. 200 m² von derzeit „Freiland“ in „Bauland - Gemischtes Wohngebiet“ beschlossen.

Diese Flächenwidmungsplanänderung liegt in der Zeit vom  

31.01.2005 bis 01.03.2005

im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die im Gemeindegebiet eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

Angeschlagen am:

31.01.2005

Abgenommen am:

09.03.2005


Hinweis: Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr. Aus den Inhalten dieses Aushangs erwächst keine Rechtskraft.

 

Zurück Gemeinde Start, Home