Amtstafel 2005


RICHTLINIEN BRENNMITTELAKTION 2005

Die Brennmittelaktion beginnt am 1.4.2005 und endet am 31.8.2005

Die Einkommensgrenzen für die Brennmittelaktion betragen:

  • € 650,-- für Alleinstehende
  • € 1.000,-- für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften

Zur Antragstellung berechtigt sind Bezieher von

  • ALTERSPENSION mit Bezug der Ausgleichszulage
  • WITWENPENSION mit Bezug der Ausgleichszulage
  • INVALIDITÄTSPENSION mit Bezug der Ausgleichszulage
  • PENSIONSVORSCHUSS

Angerechnet werden

  • Unfallrenten
  • Kriegsopferrenten
  • Pensionen aus dem Ausland
  • Waisenpensionen
  • Unterhaltszahlungen
  • Sonstige Einkommen

Nicht angerechnet werden

  • Pflegegeld
  • Familienbeihilfe

Möglich ist der Bezug von

  • BARANWEISUNG (€ 75,--)
  • UNION-BRIKETTS (Höchstwert eines Gutscheines netto € 75,--)
  • HOLZBRIKETTS (Höchstwert eines Gutscheines netto € 75,--)
Die Antragstellung hat über die Gemeinde zu erfolgen! Die Brennmittelaktion ist eine Aktion des Tiroler Hilfswerkes (Michael-Gaismair-Str.1, 6020 Ibk., Tel. 0512/508-3692 FAX 508-3695)

Hinweis: Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr. Aus den Inhalten dieses Internet-Aushangs erwächst keine Rechtskraft.

 

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