Amtstafel 2005


Allgemeiner Bebauungsplan - Gewerbegebiet `Stallerbach´

 

Hatting, am 17.11.2005

 

Kundmachung

 

Es wird gemäß § 67 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 - TROG 2001, LGBl. Nr. 93, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 28.09.2005 unter Pkt. 3 der Tagesordnung die Erlassung des folgenden allgemeinen Bebauungsplanes gemäß § 65 Abs. 4 TROG 2001 beschlossen hat:

 

Allgemeiner Bebauungsplan 318A019-05 im Bereich der Gpn. 1393, 885/3 und 3/2 alle zum Teil KG Hatting ;

 

Der allgemeine Bebauungsplan tritt gemäß § 67 Abs. 1 TROG 2001 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.

Der Bebauungsplan liegt gemäß § 67 Abs. 3 TROG 2001 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am: 17.11.2005

Abgenommen am: 02.12.2005


Hinweis: Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr. Aus den Inhalten dieses Internet-Aushangs erwächst keine Rechtskraft.

Zurück Gemeinde Start, Home