Amtstafel 2005


Bebauungsplan Eder und Schöpf

Hatting, am 08.11.2005

 

Kundmachung

 

Es wird gemäß § 67 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 - TROG 2001, LGBl. Nr. 93, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 28.09.2005 unter Pkt. 2 der Tagesordnung die Erlassung des folgenden ergänzenden Bebauungsplanes gemäß § 65 Abs. 4 TROG 2001 beschlossen hat:

 

Ergänzender Bebauungsplan 318E050-05 im Bereich der Gpn. 1447 zur Gänze und 1438 (Weg) zum Teil KG Hatting ;

 

Der ergänzende Bebauungsplan tritt gemäß § 67 Abs. 1 TROG 2001 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.

Der Bebauungsplan liegt gemäß § 67 Abs. 3 TROG 2001 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am: 08.11.2005

Abgenommen am: 23.11.2005


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