Amtstafel 2005


Ergänzender Bebauungsplan 318E048-05

Ullmann, Grubhofer, Eberhard

Hatting, am 24.10.2005

 

Kundmachung

 

Es wird gemäß § 67 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 - TROG 2001, LGBl. Nr. 93, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 06.09.2005 unter Pkt. 8 der Tagesordnung die Erlassung des folgenden ergänzenden Bebauungsplanes gemäß § 65 Abs. 4 TROG 2001 beschlossen hat:

 

Ergänzender Bebauungsplan 318E048-05 im Bereich der Gpn. 1586 zur Gänze und 1580 (Weg) zum Teil KG Hatting ;

 

Der ergänzende Bebauungsplan tritt gemäß § 67 Abs. 1 TROG 2001 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.

Der Bebauungsplan liegt gemäß § 67 Abs. 3 TROG 2001 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am: 24.10.2005

Abgenommen am: 08.11.2005

 


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