Amtstafel 2005


Kundmachung über die Auflegung eines ergänzenden Bebauungsplanes

Hatting, am 14.09.2005

 

Zahl :

Bauakt

Betreff :

Ergänzender Bebauungsplan 318E049-05

im Bereich Gp. 1428 KG Hatting

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 06.09.2005 den Beschluss gefasst,den von Herrn Arch. DI Ofner Erwin ausgearbeiteten Entwurf zur Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes 318E049-05 für die Gpn. 1428 und .192 zum Teil KG Hatting gemäß § 65 Abs. 1 des TROG 2001 idgF während vier Wochen hindurch im Gemeindeamt Hatting während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die im Gemeindegebiet eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes beschließt der Gemeinderat einstimmig, gemäß § 65 Abs. 2 des TROG 2001 idgF die Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes 318E049-05 für die Gpn. 1428 und .192 zum Teil KG Hatting. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Dieser Bebauungsplan liegt in der Zeit vom

 

14.09.2005 bis 13.10.2005

 

im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

14.09.2005

Abgenommen am:

21.10.2005

 

 


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